„Jede Berufskrankheit ist präventabel“
Dieses Zitat des Ehrenpräsidenten des Betriebsärzteverbands (VDBW e. V.) Dr. W. Panter im Rheinischen Ärzteblatt, 22-23, 8/2012 ist einzigartig:
Er verweist auf ein allgemein tabuisiertes Berufskrankheiten-Präventionsversagen der gewerkschaftlich (fifty-fifty) mitgetragenen Berufsgenossenschaften (und sog. Unfallkassen) hin, die „…mit allen geeigneten Mitteln …“ die Berufskrankheiten (BK)-Verursachung am Arbeitsplatz verhindern müßten (§ 1 SGB VII, s. u.).
Es handelt sich dabei quasi um eine Schuldverlagerung weg vom Arbeitgeber: „Die Unfallversicherung ist … eine Haftpflichtversicherung der Unternehmer.“ (Freud und Goeke)
Dabei zieht es sich wie ein roter Faden durch eine Vielzahl von Publikationen der eingebundenen (amtlichen) Institutionen bis hin zu den Sozialgerichten, daß nicht die BK-Schuldfrage (Tatbestandsmerkmal „Einwirkung“), sondern die in Frage gestellte klinische Krankheitsbefund-Konstellation der Betroffenen seitenweise thematisiert wird …
„Konsequenterweise“ ist aber nun hierzulande nicht das Gesundheitsministerium (BMG) für die entstandenen Krankheitsprobleme (mehr als 80 BK-Entitäten in der BK-Liste und mehr als 6 (sechs) BK-Todesfälle tagtäglich) zuständig – sondern das Arbeitsministerium (BMAS), das mit der BK-Prävention am Arbeitsplatz (Arbeitsschutzgesetz) eigentlich schon mehr als ausgelastet zu sein scheint.
Schließlich stellt sich die Preisfrage, welche unserer politischen Parteien in der Lage sein könnten, das Tabu-Thema „Berufskrankheit“ (§ 9 SGB VII) zum Wohle der Betroffenen (ca. 40 000 000 „Vollarbeiter“) konsequenterweise so neu zu konzipieren, daß bzgl. des Präventionsversagens am Arbeitsplatz weiterhin das BMAS verantwortlich zeichnen würde, die ausufernden Krankheitsprobleme der Berufskrankheiten-Opfer aber endlich vom BMG (Tatbestandsmerkmal „Krankheit“) übernommen werden müßten.